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billbrooker 10-2014

2.14 | S.10 Von und nach Hamburg/Bremen: regelmäßiger Lkw-Liniendienst für Stückgut, Teil- und Komplettladungen nach Von und nach Hamburg/Bremen: regelmäßiger Lkw-Liniendienst für Stückgut, Teil- und Komplettladungen nach Von und nach Hamburg/Bremen: regelmäßiger Lkw-Liniendienst für Stückgut, Teil- und Komplettladungen nach 28217 Bremen · Hansator 5 · Tel. 04 21/3 87 88-0 · Fax 04 21/38 40 44 e-Mail: apex@apexhb.de Internet: www.apexsped.de 28217 Bremen · Hansator 5 · Tel. 04 21/3 87 88-0 · Fax 04 21/38 40 44 e-Mail: apex@apexhb.de Internet: www.apexsped.de 28217 Bremen · Hansator 5 · Tel. 04 21/3 87 88-0 · Fax 04 21/38 40 44 e-Mail: apex@apexhb.de Internet: www.apexsped.de 22113 Hamburg · Pinkertweg 20 · Tel. 040/733 400-0 · Fax 040/733 400-50 e-Mail: apex@apexsped.de Internet: www.apexsped.de 22113 Hamburg · Pinkertweg 20 · Tel. 040/733 400-0 · Fax 040/733 400-50 e-Mail: apex@apexsped.de Internet: www.apexsped.de 22113 Hamburg · Pinkertweg 20 · Tel. 040/733 400-0 · Fax 040/733 400-50 e-Mail: apex@apexsped.de Internet: www.apexsped.de täglicher Verkehr mit Komplett- und Teilladungen. Kurzfristige Gestellung von Sonderfahrzeugen für Schiffs- und Termingüter in ganz Europa täglicher Verkehr mit Komplett- und Teilladungen. Kurzfristige Gestellung von Sonderfahrzeugen für Schiffs- und Termingüter in ganz Europa täglicher Verkehr mit Komplett- und Teilladungen. Kurzfristige Gestellung von Sonderfahrzeugen für Schiffs- und Termingüter in ganz Europa F · B · NL · DK · S · N · I · E F · B · NL · DK · S · N · I · E F · B · NL · DK · S · N · I · E Der„95er Eintrag“ Viele Betriebe fahren ihre LKW jetzt verboten und machen sich strafbar, ohne es zu wissen! Alle Unternehmer, die beruflich Fahrzeuge über 3,5 t bewegen, müssen die gesetzlich vorgeschrie- bene 35-Stunden Weiterbildung als sogenannten „95er“ in ihrer Fahrerlaubnis eingetragen haben. Aber unzählige Betriebe und Firmen fahren auch jetzt, nach dem Stichtag 10. September 2014, mit ihrem Lieferwagen wie gewohnt und ohne Kraft- fahrerweiterbildung. Sie machen sich so oft straf- bar, ohne das zu wissen. Dabei droht ein sattes Bußgeld bei Verstößen, denn auch hier gilt: Un- wissenheit schützt vor Strafe nicht. Da das Gesetz bereits 2006 erlassen wurde, be- kräftigte das Bundesamt für Güterkraftverkehr (BAG) nun, dass „bei Kontrollen jetzt, nach dem Ablauf der Einführungsfrist, das Fehlen des Ein- trags voll umfänglich geahndet wird. Eine weitere Kulanz soll hier nicht gelten gelassen werden“. So weit, so klar – auch, wenn vielleicht nicht für jede Fahrerin und jeden Fahrer ersichtlich ist, wa- rum eine 35-stündige Kraftfahrerweiterbildung für seine Fahrtätigkeit im Kleintransporter notwendig sein soll, um weiterhin wie gewohnt seine Arbeit zu tun, wie etwa Getränke, Möbel oder Baustoffe auszuliefern. Die Telefone der Straßenverkehrs- genossenschaft SVG-Hamburg klingeln nach wie vor täglich, um Licht in die recht komplizierte Nur mit 95er Eintrag im Führerschein sind Fahrer und Unternehmen aus dem Schneider. 35 Stunden ­Weiterbildung in fünf ­Jahren sind Pflicht. Hamburg Er hat sie! Er will sie noch! Sie hat sie! Stichtag: Bitte denken Sie daran: Fahrer und Unternehmer sind gefordert! Denn: Wer beruflich einen LKW über 3,5 t bewegt und damit seinen Führerschein gewerblich nutzt, muss bis 10. September 2014* die Schlüsselzahl „95“ im Führer- schein eingetragen haben. Auch sind die Arbeitgeber gefordert, zu prüfen, ob der LKW-Fahrer, diese Weiterbildung nachweisen kann. Es drohen hohe Bussgelder! * Bitte beachten Sie gesonderte Übergangsfristen! SVG Fahrerschulungen gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz 10. Sep. 2014 & 10. Sep. 2019 Unsere Fahrerschulungen gemäß BKrFQG finden regelmäßig samstags statt! Melden Sie sich an! www.svg-hamburg.de „95“SVG-Hamburg eG Bullerdeich 36 Telefon (040) 25 450 164 Billbrooker_95er-Anzeige_schmal.indd 1 16.10.2014 07:45:33 Frage des einfachen JA oder NEIN zu einer Kraft- fahrerschulung zu bringen. „Unklarheiten und Verunsicherung bestehen zuhauf bei der Klärung der Frage, welche Fahrerinnen und Fahrer nun tatsächlich die Schulungen machen müssen und welche nach der so­ge­nann­ten Handwerkerrege- lung davon ausgenommen werden dürfen“,erklärt Peter Michaelis, Leiter der Abteilung Weiterbil- dung und Qualifizierung bei der SVG-Hamburg. Das Gerangel um die neuartigen Bußgeldforde- rungen wird sicherlich in der nächsten Zeit die Justiz vermehrt beschäftigen. „Dennoch ist es für viele liefernde Fahrer und einfache Angestellte ein echter Nackenschlag, wenn bei fehlender Qualifizierung ein Bußgeld von 5.000 EUR fällig wird; Unternehmer zahlen sogar einen weit höhe- ren Betrag von bis zu 20.000 EUR, meint Harriet Witte von der SVG-HH. Zudem wurden Anwendungshinweise zum Berufs- kraftfahrer-Qualifikations-Gesetz, die aufschluss- reicheTipps zum notwendigen Schulungsbedarf der Kraftfahrer und Unternehmen sowie sämtli- che Ausnahmeregelungen (u.a. Handwerkerege- lung) geben, erst sehr spät, zum Teil erst in die- sem Sommer 2014 veröffentlicht. Selbst die Handelskammer Hamburg bemängelt eine derart späte Veröffentlichung. Hilfen zur Selbstprüfung mit präzisen Fragen sowie umfängliche Informa- tionen stellt die SVG-Hamburg als Schulungs­an­ bieter auf ihrer Internetseite auch zum Download zur Verfügung (www.svg-hamburg.de). Hier ein Auszug: Sind Handwerker, Möbel- oder Getränke­ fahrer von der Weiterbildungspflicht ausge- nommen? Nein. Es ist ein Irrglaube, dass sie generell vom BKrFQG ausgenommen sind. Denn auch Hand- werker betreiben Güterkraftverkehr. Handwerker fallen nur unter bestimmten Voraussetzungen unter die Ausnahme gemäß BKrFQG §1 Absatz 2 Nr. 5. Ob diese im Einzelfall zutrifft, muss jeder Fahrer individuell prüfen. Im Zweifel entscheiden die Gerichte. Beispiel Möbelfahrer 1. Fall: Bei Auslieferungsfahrten von Möbeln liegt der Schwerpunkt auch dann bei der Fahrtätigkeit, wenn diese anschließend montiert werden. Die 95-Regelung greift. 2. Fall: In einem Schreinerbetrieb werden Möbel- stücke in Einzelanfertigung von Schreinern her- gestellt. Diese Möbelstücke werden nach ihrer Fertigstellung an Kunden ausgeliefert und dort aufgebaut. Bei diesen Auslieferungsfahrten durch die Schreiner greift die Ausnahmeregelung gemäß BKrFQG, da die Schreiner am Herstellungsprozess beteiligt waren. Beispiel Getränkehändler Getränkehändler, die ihre Waren ausliefern, be- treiben reinen Güterkraftverkehr in Form des Werkverkehrs. Sie unterliegen grundsätzlich dem BKrFQG. Für sie gelten keine Ausnahmeregelun- gen.Analog sind beispielsweise Auslieferungs- fahrten von Kurierdiensten o.ä. zu betrachten. Die SVG-Hamburg kann Auskünfte nur ohne Ge- währ geben, Herr Michaelis berät und beantwor- tet Ihre Fragen zum Schulungsbedarf aber gern telefonisch unter 040 – 25450 – 155. Schlüsselzahl„95“ mit Gültigkeitsdatum Führerschein.indd 1 16.10.2014 13:55:39 28217 Bremen · Hansator 5 · Tel. 0421/38788-0 · Fax 0421/384044 28217 Bremen · Hansator 5 · Tel. 0421/38788-0 · Fax 0421/384044 28217 Bremen · Hansator 5 · Tel. 0421/38788-0 · Fax 0421/384044 22113 Hamburg · Pinkertweg 20 · Tel. 040/733400-0 · Fax 040/733400-50 22113 Hamburg · Pinkertweg 20 · Tel. 040/733400-0 · Fax 040/733400-50 22113 Hamburg · Pinkertweg 20 · Tel. 040/733400-0 · Fax 040/733400-50 Telefon (040) 25450164 Billbrooker_95er-Anzeige_schmal.indd 116.10.201407:45:33 Führerschein.indd 116.10.201413:55:39

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