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Billbrook/Rothenburgsort/Allermöhe – wo Industrie und Wirtschaft ansässig sind.

Mittelständler und Weltmarktführer engagieren sich.

Interessensvertretung und Dialogpartner.

Brancheninfos

Die wichtigsten Regelungen zur Arbeitnehmerüberlassung

Die Arbeitnehmerüberlassung ist wie Arbeitsverhältnisse allgemein durch diverse Gesetze und eine Vielzahl außergesetzlicher Vorschriften und Anordnungen geregelt. Die wichtigsten Regelungen sind hier zum Nachlesen aufgelistet.

Tarifverträge

Für viele Branchen existieren Tarifverträge. In der Zeitarbeit kommt den iGZ-Tarifverträgen eine wichtige Rolle zu. Diese werden von der Tarifgemeinschaft Leiharbeit des DGB (Deutscher Gewerkschaftsbund) mit den Arbeitgeberverbänden iGZ (Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen) und BAP (Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister) ausgehandelt.

Tarifwerk: iGZ-Tarifverträge

Branchenzuschläge in der Zeitarbeit

  • Sie möchten wissen, ob Sie in Ihrer Branche Branchenzuschläge zahlen müssen?
  • Sie wollen mehr über das Thema gerechte Bezahlung in der Zeitarbeit erfahren?
  • Sie interessiert die Funktionsweise von Branchenzuschlägen?

Im Jahr 2012 sind für insgesamt 12 Wirtschaftszweige sogenannte Branchenzuschläge eingeführt worden. Durch die Branchenzuschläge wird eine stufenweise Annäherung an das gleiche Entgelt (Equal Pay) des Zeitarbeitnehmers im Vergleich zu einem Stammarbeitnehmer gewährleistet. Das garantiert die faire Bezahlung ihrer Arbeit.

Es wird neben dem Tariflohn eine Zulage gezahlt, wenn der Mitarbeiter für einen bestimmten Mindestzeitraum beim gleichen Kundenunternehmen eingesetzt war.

Für folgende Wirtschaftszweige bestehen Branchenzuschläge in der Zeitarbeit:

  • Metallindustrie
  • Elektroindustrie
  • Papier-, Pappe- und Kunststoffindustrie
  • Textil- und Bekleidungsindustrie
  • Tapetenindustrie
  • Kali- und Steinsalzbergbauindustrie
  • Chemieindustrie
  • Kautschukindustrie
  • Papierindustrie (erzeugend, gewerblich)
  • Druckindustrie
  • Schienenverkehrsindustrie, Eisenbahn
  • Holz- und Kunststoffindustrie

Hinweis: Die Branchentarifzuschläge gelten für Industriebetriebe, aber nicht für Handwerksbetriebe.

Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG)

Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) regelt die Beziehung zwischen dem Verleiher- und dem Entleiher-Unternehmen abschließend. Der Volltext ist: Arbeitnehmerüberlassungsgesetz

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