Aktuelles, Meinungen, Einschätzungen
Der Billbrookkreis berichtet hier über Neuigkeiten aus unserem Verein und rund um den Standort Billbrook/Rothenburgort/Allermöhe, informiert über Aktuelles aus den Bereichen Recht, Finanzen und mehr. Auch beobachtet unsere Redaktion für Sie unterschiedliche Medien – stellt Meinungen, Ansichten und Einschätzungen vor, die für Sie vielleicht interessant und informativ sind und die Sie bestenfalls noch nicht gelesen haben. Das hoffen wir jedenfalls.
Unser Ziel ist es, Sie – neben unserer zweimal jährlich erscheinenden Zeitung „der billbrooker“ – auf diesem Wege direkt zu informieren, was für unseren Industriestandort politisch und wirtschaftlich wichtig ist oder wird.
Zugang elektronischer Willenserklärungen, insbesondere in E-Mail-Anhängen
OLG Hamm, Beschluss vom 9. März 2022 – 4 W 119/20
Fundstelle Internet: openJur 2022, 6997
Wird ein Abmahnanschreiben lediglich als Dateianhang zu einer E-Mail versandt, stellt sich das Problem, ob die Willenserklärung dem Empfänger tatsächlich zugegangen ist. In einem Rechtsstreit vor dem OLG Hamm streiten die Parteien um den Zugang einer Abmahnung. Der Empfänger behauptet, er habe von den beiden E-Mails keine Kenntnis erlangt, er könne nicht ausschließen, dass die beiden E-Mails im „Spam-Ordner“ eingegangen seien. Er könne den Zugang nicht mehr überprüfen, da zwischenzeitlich alle E-Mails im „Spam-Ordner gelöscht worden seien.
Das OLG Hamm führt aus: „Wird – wie im vorliegenden Fall – ein Abmahnschreiben lediglich als Dateianhang zu einer E-Mail versandt, ist es nur und erst dann zugegangen, wenn der E-Mail-Empfänger den Dateianhang auch tatsächlich geöffnet hat. Denn im Hinblick darauf, dass wegen des Virenrisikos allgemein davor gewarnt wird, Anhänge von E-Mails unbekannter Absender zu öffnen, kann von dem Empfänger in einem solchen Fall nicht verlangt werden, den Dateianhang zu öffnen.“ …
Fazit: Beim Zugang elektronischer Erklärungen, insbesondere in E-Mail-Anhängen, bestehen nach wie vor erhebliche Beweisprobleme. Im Einzelfall sollte daher auf andere Zugangswege zurückgegriffen werden.