Weltweites Netzwerken fängt beim Nachbarn an.

Der Billbrookkreis ... Vor Ort. Vernetzt. Vertreten.

Billbrook/Rothenburgsort/Allermöhe – wo Industrie und Wirtschaft ansässig sind.

Mittelständler und Weltmarktführer engagieren sich.

Interessensvertretung und Dialogpartner.

Gesprächskreis Unternehmensnachfolge

Es gibt viele Möglichkeiten der Unternehmensnachfolge. Sie kann durch den eigenen Nachwuchs, qualifizierte Führungskräfte im Unternehmen, durch Teilhaber oder durch Unternehmenskauf realisiert werden.

Diskutiert wird aktuell eine neue GmbH mit gebundenem Vermögen (GmbH-gebV), die die Suche nach geeigneten Nachfolgern erleichtern soll. Die Berliner Stiftung „Verantwortungseigentum“ hat einen Regelungsvorschlag für eine „GmbH mit gebundenem Vermögen“ (GmbH-gebV) vorgestellt. Die Initiatoren begründen ihren Entwurf mit der Zielsetzung einer nachhaltigen und verantwortlichen Unternehmensführung. Bei dieser Rechtsform soll es keine Gewinnausschüttung geben, die Gewinne und das Vermögen bleiben im Unternehmen gebunden. Die Geschäftsanteile können weder vererbt noch zum Marktpreis veräußert werden. Eine Übertragung der Anteile kann nur an Personen derselben „Fähigkeiten- und Wertefamilie“ zum Nennwert weitergegeben werden. Kritiker der GmbH-gebV halten diese Rechtsform weder geeignet noch erforderlich. Bereits das bestehende GmbH-Recht erlaube schon jetzt steuerlich gemeinnützige oder ideelle Zwecke, siehe Plöger/Weitemeyer, „Eine neue GmbH mit gebundenem Vermögen – keine sinnvolle Rechtsform für die deutsche Wirtschaft“, in: BB 15/21, Seite 1.

Unabhängig von der Rechtsform stellen sich für alle Beteiligten neben finanziellen und rechtlichen Aspekten, insbesondere für den Firmeninhaber, sehr persönliche Fragen, um eine geordnete und erfolgreiche Nachfolge sicherzustellen, zum Beispiel:

  • Wer ist der richtige Nachfolger?
  • Wie ordne ich die Nachfolge innerhalb der Familie?
  • Wie läuft der Übergang, Kauf oder Beitritt technisch ab?
  • Muss die Satzung der Gesellschaft geändert werden?
  • Was ist mit der Firmenimmobilie?
  • Müssen Mitarbeiter übernommen werden?
  • Wie wird der Kaufpreis ermittelt?
  • Kann die Haftung ausgeschlossen werden?

Der Billbrookkreis bietet allen Interessierten in Billbrook und Umgebung wie den Firmeninhabern oder Führungskräften, sich rechtzeitig im Rahmen eines überschaubaren Teilnehmerkreises in einer zwei- bis dreistündigen Veranstaltung über das Thema zu informieren.

Zurück