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Bonität und Kapitaldienstfähigkeit in der Corona-Krise – Zahlungsunfähigkeit – Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bis zum 30. September 2020
Die Billbrookkreis-Mitglieder Hans-Jürgen Massong (Unternehmensberatung Massong & Partner) und Dr. jur. Dietmar Buchholz (Rechtsanwalt) bieten ein persönliches und kostenloses Gespräch.
Die Maßnahmen der Bundesregierung, insbesondere der Lockdown der gesamten Volkswirtschaft führte zu Umsatz- und Ertragseinbrüchen bisher ungekannten Ausmaßes. Das Verhalten der Regierungen (auch der Landesregierungen) ist von Ratlosigkeit geprägt. Es sei nur an das Hilfsprogramm für coronabedingt notleidende Unternehmen erinnert, das trotz vollmundiger Zusagen des Bundeswirtschaftsministeriums nicht zum Tragen kam. Die Soforthilfen für kleine und mittlere Unternehmen werden großenteils zurückgefordert werden. Neben den bereits bestehenden und für die meisten Unternehmen kaum zu bewältigenden wirtschaftlichen, existenzbedrohenden Problemen werden sich sehr viele Unternehmen vor der insolvenzpflichtigen Zahlungsunfähigkeit sehen (§17 InSO).
Die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bis zum 30. September 2020 löst diese Probleme nicht. Die Zahlungsunfähigkeit besteht trotzdem. Geschäfte, die eingegangen, aber nicht bezahlt werden, können den Tatbestand des Betruges erfüllen und führen nach dem 30. September 2020 zu den bekannten Merkmalen einer Insolvenzverschleppung und den damit verbundenen Konsequenzen für die Geschäftsführer.
Eine Fortführung des Geschäfts noch während oder nach den einschränkenden coronabedingten Maßnahmen führt oft zu einer Verbesserung der Umsatz- und Ertragszahlen und viele betroffene Unternehmen können wieder profitabel wirtschaften – eigentlich. Aber da sind die (coronabedingten) Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Mieten, Steuern und vieles andere mehr. Die Erträge reichen nicht aus, um diesen Verpflichtungen auch nur ansatzweise in absehbarer Zeit gerecht zu werden.
Die von den Regierungen zugesagten Hilfen in Form von Bürgschaften über die KfW bieten auch keine Lösung, da die diesbezüglichen Anträge bei den Hausbanken zu stellen sind und die Kriterien für Kreditgewährung nicht geändert wurden. Welches Unternehmen in der Krise verfügt über eine ausreichende Bonität und Kapitaldienstfähigkeit? Und wenn doch, dann sind die Bearbeitungszeiten viel zu lang. Außerdem sind die Darlehen zu verzinsen – wenn auch niedrig – und zurückzuzahlen. Wovon? Es wäre eine Illusion zu glauben, dass sich Erträge in erforderlicher Höhe in einem akzeptablen Zeitraum erwirtschaften ließen.
Bekanntlich gibt es keine Probleme, die nicht zu lösen zu wären! Der Unternehmensberater Hans-Jürgen Massong und der Rechtsanwalt Dr. jur. Dietmar Buchholz sind Fachleute auf diesem Gebiet und bieten ein persönliches und kostenloses Gespräch für unsere Billbrooker an. Vertrauensvollen Kontakt nehmen Sie bitte direkt auf:
Hans-Jürgen Massong, hjm@masssongundpartner.de, mobil 0176 15016511
Dr. Dietmar Buchholz, ra-contact@buchholz-hamburg.de, mobil 0177 6011609