Weltweites Netzwerken fängt beim Nachbarn an.

Der Billbrookkreis ... Vor Ort. Vernetzt. Vertreten.

Billbrook/Rothenburgsort/Allermöhe – wo Industrie und Wirtschaft ansässig sind.

Mittelständler und Weltmarktführer engagieren sich.

Interessensvertretung und Dialogpartner.

Aktuelles, Meinungen, Einschätzungen

Der Billbrookkreis berichtet hier über Neuigkeiten aus unserem Verein und rund um den Standort Billbrook/Rothenburgort/Allermöhe, informiert über Aktuelles aus den Bereichen Recht, Finanzen und mehr. Auch beobachtet unsere Redaktion für Sie unterschiedliche Medien – stellt Meinungen, Ansichten und Einschätzungen vor, die für Sie vielleicht interessant und informativ sind und die Sie bestenfalls noch nicht gelesen haben. Das hoffen wir jedenfalls.

Unser Ziel ist es, Sie – neben unserer zweimal jährlich erscheinenden Zeitung „der billbrooker“ – auf diesem Wege direkt zu informieren, was für unseren Industriestandort politisch und wirtschaftlich wichtig ist oder wird.

Fristlose Kündigung bei beharrlicher Verweigerung Maske zu tragen

Das Arbeitsgericht Köln hat mit Urteil vom 17. Juni 2021 – Az. 12 Ca 450 /21 – entschieden, dass die fristlose Kündigung eines Servicetechnikers wirksam ist, der sich beharrlich geweigert hatte, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.

Nach einem Urteil des LAG Köln – 2 SaGa 1/21 – ist die Anordnung zum Tragen der Maske grundsätzlich vom Direktionsrecht nach § 106 Abs. 1 GewO umfasst und auch verhältnismäßig.

Zu beachten ist, dass ein vorhandener Betriebsrat bei Einführung der Maskenpflicht ordnungsgemäß beteiligt werden muss.

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